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Aus drei mach fünf – das neue Pfegestärkungsgesetz

Seit Anfang dieses Jahres ist das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Seitdem haben pflegende Angehörige einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung. Wer Leistungen bei der Pflegeversicherung beantragt, erhält automatisch das Angebot für eine Pflegeberatung.

Mit dem Gesetz wurden auch das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad beschlossen. Diese gelten ab dem 1. Januar 2017. Das bisherige System der drei Pflegestufen wird zum Jahreswechsel durch fünf Pflegegrade ersetzt. Durch die neue Regelung werden in Zukunft körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbständigkeit künftig in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und in einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Die sechs Bereiche sind:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Im Gegensatz zu der bisherigen Regelung mit drei Pflegestufen werden Versicherte künftig wesentlich früher bei der Pflege unterstützt. Zudem wird der pflegebedingte Eigenanteil der Patienten mit zunehmender Pflegebedürftigkeit nicht mehr ansteigen. Dadurch werden viele Pflegebedürftige entlastet.

Menschen, die bereits pflegebedürftig sind, werden zum 1. Januar 2017 automatisch in das neue System übergeleitet. Es muss kein neuer Antrag gestellt werden.

Die Überleitung erfolgt nach den Kriterien:

  • Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen werden in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet. Bsp.: Pflegestufe 1 wird Pflegegrad 2
  • Menschen mit geistigen Einschränkungen werden in den übernächsten Pflegegrad übergeleitet. Bsp.: Pflegestufe 0 wird Pflegegrad 2

Alle, die bereits Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen, werden diese auch weiterhin mindestens in gleichem Umfang erhalten.

Wir wünschen Ihnen für das Jahr 2017 alles Gute, vor allem Gesundheit. Gerne stehen wir Ihnen auch im nächsten Jahr für alle Fragen zum Thema zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Den aktuellen Ratgeber „Patientenvorsorge“, 2. Auflage 2017 erhalten Sie bei uns gratis in den Apotheken.

Ihr Apotheker

Dr. Thomas Klose und Mitarbeiterinnen

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