Überblick
Mit dem am 10. März 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften, hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln erweitert. Das Gesetz sieht gemäß den Vorgaben des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe der Vereinten Nationen die Einrichtung einer staatlichen Stelle, der sogenannten Cannabisagentur, vor. Die Cannabisagentur steuert und kontrolliert u. a. den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland.
Ärztinnen und Ärzte können Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakt in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. Die arznei- und betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben müssen dabei eingehalten werden. Neben den neuen Regelungen bleiben die bisherigen Therapie- und Verschreibungsmöglichkeiten für die Fertigarzneimittel Sativex® und Canemes® sowie das Rezepturarzneimittel Dronabinol bestehen.
Die Bundesopiumstelle führte eine Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln durch, um weitere Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis als Medizin zu gewinnen.
Wie viele medizinische Cannabisblüten gibt es?
Aktuell gibt es in Deutschland über 200 zugelassene Cannabisblüten für den medizinischen Markt. Je nach Hersteller werden die Blüten entweder in Deutschland angebaut oder aus dem Ausland (z. B.: Kanada, Dänemark, Portugal, Holland oder Australien) importiert.
Was sind medizinische Cannabisblüten?
Cannabisblüten sind die getrockneten Blüten der weiblichen Cannabispflanze. Diese enthalten unter anderem Cannabinoide, Terpene sowie Flavonoide und werden unter kontrollierten Bedingungen angebaut, um ihre Sicherheit und eine gleichbleibend hohe Qualität für den medizinischen Markt gewährleisten zu können. Hinter jeder Sorte steckt ein sogenanntes Kultivar, welches durch seine Genetik und individuellen Eigenschaften für die mögliche therapeutisch nützliche Wirkung verantwortlich ist. Das gleiche Kultivar kann von unterschiedlichen Herstellern angeboten werden. Potenzielle therapeutische Eigenschaften sind nicht nur auf die Hauptwirkstoffe Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) zurückzuführen, sondern vielmehr ist die Gesamtheit aller Inhaltsstoffe für die Wirkung verantwortlich.
Die Wirkung der einzelnen Cannabisblüten-Sorten hängt dabei von der jeweiligen Zusammensetzung der Cannabinoide ab. Von den circa 85 bekannten psychoaktiven und Therapie-relevanten Cannabinoiden sind Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) die wichtigsten.
Was ist THC?
THC ist die Kurzform von Tetrahydrocannabinol, einem Hauptwirkstoff der natürlichen Cannabispflanze. Es kann über das menschliche Endocannabinoid-System eine kreativ-euphorisierende, rauschbewirkende Wirkung hervorrufen und in der Schmerztherapie wirksam sein. Es wird bei Krämpfen und Spastiken sowie gegen Übelkeit eingesetzt.
Was ist CBD?
Cannabidiol (CBD) ist ein Phyto-Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf (Cannabis). Es ist neben Tetrahydrocannabinol (THC) eines von 113 identifizierten Cannabinoiden in der Cannabispflanze und macht bis zu 40 % des Pflanzenextrakts aus. Es sind entkrampfende, entzündungshemmende, angstlösende und gegen Übelkeit gerichtete Wirkungen beschrieben, ausschließlich als Zusatztherapie für Krampfanfälle bei bestimmten seltenen Epilepsieerkrankungen (Handelsname Epidyolex) sowie als Spasmolytikum bei multipler Sklerose geeignet.
Unterschiedliche Effekte
CBD und THC beeinflussen den menschlichen Körper über das sogenannte Endocannabinoid-System – ein komplexes Netzwerk, das den gesamten Körper durchzieht und aus Rezeptoren und (Endo-)Cannabinoiden besteht.
CBD übt über dieses System vielfältige, unterstützende Einflüsse auf das Wohlergehen aus, ohne berauschende Effekte. Der hohe Entspannungsfaktor steht im Vordergrund.
THC hingegen wirkt psychoaktiv. Durch die berauschenden Eigenschaften werden Konzentration, Denkfähigkeit, Bewegung und die allgemeine Koordination beeinflusst. Die Teilnahme am täglichen Leben ist dadurch eingeschränkt, beispielsweise durch die verminderte Reaktionszeit.
Wo kann man Cannabisblüten kaufen?
Sowohl Allgemeinmediziner als auch Fachärzte sind berechtigt, Cannabisblüten, Extrakte und Medikamente mit den Wirkstoffen THC oder CBD per Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) zu verschreiben. Das Cannabis-Rezept kann auf verschiedenen Wegen bei uns eingereicht werden, die bestellten Medikamente werden anschließend nach Vorlage des Original-Rezeptes zu einem Wunschtermin an Sie versendet oder, je nach Entfernung, persönlich von uns ausgeliefert.
Wer übernimmt die Kosten für Cannabisblüten?
Die Kosten für die Behandlung mit medizinischen Cannabisblüten können von der Krankenkasse übernommen werden. Hierfür muss man jedoch einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. In der Regel müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein wie z. B.: es handelt sich um eine schwerwiegende Erkrankung oder andere Therapien stehen nicht zur Verfügung oder können im Einzelfall nicht angewendet werden. Man geht davon aus, dass die Therapie eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome hat.
Falls Sie weitere Fragen zu Medizinalhanf haben, beantworten wir diese gerne ausführlich in unserer Apotheke. Unser Fachpersonal hilft Ihnen ebenfalls bei der Dosierung. Wir beraten Sie auch zu möglichen Nebenwirkungen von Cannabis und Interaktionen mit anderen Medikamenten.