Die wichtigsten Punkte des Pflegegesetzes einmal für Sie zusammengefaßt:
- 13.000 Stellen sollen in der stationären Altenpflege neu geschaffen und von der gesetzlichen Krankenkasse ohne finanzielle Beteiligung der Pflegebedürftigen finanziert werden. Die Zahl der finanzierten Stellen wird nach Bewohnerzahl gestaffelt.
- Um Pflegekräfte zu entlasten, wird die Digitalisierung gefördert. Die Pflegeversicherung stellt einmalig pro Einrichtung (ambulant oder stationär) 12.000 Euro zur Verfügung, um die Digitalisierung zu fördern und so Pflegekräfte zu entlasten.
- Die ambulante Alten- und Krankenpflege, insbesondere im ländlichen Raum, wird durch eine bessere Honorierung der Wegezeiten gestärkt.
- Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Krankenhausbett soll künftig vollständig von den Kostenträgern (GKV und PKV) refinanziert werden, um die Personalausstattung in der Pflege zu verbessern.
- Bereits ab dem Jahr 2018 werden die Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte im Krankenhaus vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Die zusätzlichen Finanzmittel sind für Pflegepersonal einzusetzen. Das ist durch einen Nachweis zu belegen.
- Die Ausbildungsvergütung von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Krankenpflegehilfe wird im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig von den Kostenträgern refinanziert.
- Die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Heimen soll verbindlicher werden.
- Der Krankenhausstrukturfonds wird ab 2019 für vier Jahre mit einem Volumen von 1 Mrd. Euro jährlich fortgesetzt.
- Die Finanzierung der Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser wird ab dem Jahr 2020 auf eine neue, von den Fallpauschalen unabhängige, krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt.
- Ab 2020 soll auf der Basis eines „Pflegequotienten“ die Pflegepersonalausstattung geregelt werden. In einer Verordnung sollen zudem Sanktionen für die Krankenhäuser festgelegt werden, die danach eine bestimmte Mindestpersonalausstattung nicht erfüllen.
- Der Anwendungsbereich der Nutzung von Sprechstunden per Video als telemedizinische Leistung wird erweitert.
Mit dem Gesetz soll den Krankenhäusern nun ein „klares Signal“ gegeben: entweder mehr Pflegekräfte einstellen oder weniger Patienten behandeln. Durch zu wenig Personal würden Patienten gefährdet und die Pflegekräfte ausgebeutet.
Die Grundfrage bleibt jedoch: Woher die Pflegekräfte nehmen?