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Anmerkungen zu den im Impfkalender aufgeführten Impfungen

Diphtherie:

Ab einem Alter von 5 bzw. 6 Jahren (je nach Angaben des Herstellers) wird bei Auffrischimpfungen und zur Grundimmunisierung ein Impfstoff mit reduziertem Diphtherietoxoid-Gehalt (d) verwendet, in der Regel kombiniert mit Tetanustoxoid und Pertussis oder weiteren indizierten Antigenen.

Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME):

Die Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) ist eine entzündliche Erkrankung des Gehirns oder der Hirnhäute, die durch das FSME-Virus ausgelöst wird. Es wird vor allem in den Monaten März bis November durch Zeckenstiche übertragen. Die FSME-Erreger befinden sich in den Speicheldrüsen der Zecke und werden sofort beim Stich in die Wunde übertragen. Die sofortige Entfernung der Zecke schützt daher nicht vor FSME.

Das FSME-Virus ist in Deutschland in weiten Teilen Bayerns, Baden-Württembergs und vereinzelt in Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen verbreitet. Auch in vielen Ländern Europas kommt das FSME-Virus gehäuft vor. Als Faustregel gilt: Je weiter man nach Osten reist, desto höher ist das FSME-Risiko. Aber auch in der Schweiz, im Elsass und in Norditalien kommt das Virus vor.
Aufgrund des relativ hohen Erkrankungsrisikos in offiziell anerkannten Risikogebieten empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfung als präventive Maßnahme für alle Personen, die sich in Risikogebieten aufhalten.

Die Impfung wird am besten im Winter durchgeführt, dann ist der Impfschutz schon zu Beginn der Zeckenaktivität im Frühjahr vorhanden.

Die Impfung gegen FSME ist ein Totimpfstoff. Er enthält FSME-Viren, welche die Krankheit nicht mehr auslösen können. Der Impfstoff wird gespritzt.

Die Impfung ist für Kinder ab dem 1. Lebensjahr möglich. Bei Kindern unter drei Jahren führt die Impfung häufiger zu Fieber als bei älteren Kindern. Die STIKO empfiehlt daher, bei ein- und zweijährigen Kindern die Notwendigkeit mit dem Arzt genau abzuklären.

Es gab früher eine passive Impfung gegen FSME (Immunglobuline), die die Erreger auch nach dem Stich abfangen konnte (postexponentielle Impfung). Sie wird nicht mehr produziert und vertrieben. Ein Grund dafür ist, dass sich herausstellte, dass mit dieser passiven Immunisierung die Rate an bleibenden Schäden bei Kindern unter sechs Jahren höher war als ohne. Dies hat aber keinen Einfluss auf die Impfempfehlung für die aktive Impfung.

Borreliose ist eine weitere Erkrankung, die von Zecken übertragen wird – und zwar nicht nur in speziellen Gebieten, sondern überall auf der Welt. Die Auslöser sind Bakterien. Derzeit gibt es noch keine Impfung gegen Borelliose, sie ist aber gut mit Antibiotika behandelbar.

Haemophilus influenzae Typ b (Hib):

Ab einem Alter von 5 Jahren ist eine Hib-Impfung nur in Ausnahmefällen indiziert
(s. Tab. 2, S. 286, z. B. funktionelle oder anatomische Asplenie). Für die einzelnen Impfungen der Grundimmunisierung sollte – wenn möglich – ein Impfstoff mit gleichem Trägerprotein verwendet werden. Wenn jedoch nicht bekannt ist, mit welchem Impfstoff zuvor geimpft worden ist, weil der Handelsname nicht – wie erforderlich – dokumentiert wurde, dann muss die Grundimmunisierung nicht erneut begonnen werden, sondern kann mit jedem Hib-Impfstoff fortgesetzt werden.

Hepatitis B (HB):

Serologische Vor- bzw. Nachtestungen zur Kontrolle des Impferfolgs sind bei der Regelimpfung im Kindes- und Jugendalter nicht erforderlich. Eine Wiederimpfung 10 Jahre nach Impfung im Säuglings- und Kleinkindalter ist derzeit für Kinder und Jugendliche nicht generell empfohlen. Kinder und Jugendliche, die einer Risikogruppe angehören, erhalten eine Wiederimpfung entsprechend
Tabelle 2 der STIKO-Empfehlungen (s. a. Epid. Bull. 31/2007).

Postexpositionelle Hepatitis-B-Prophylaxe bei Neugeborenen von HBsAg-positiven Müttern bzw. von Müttern mit un bekanntem HBsAg-Status:

Entsprechend den Mutterschafts-Richtlinien ist bei allen Schwangeren nach der 32. Schwangerschaftswoche, möglichst nahe am Geburtstermin, das Serum auf HBsAg zu untersuchen. Ist das Ergebnis positiv, dann ist bei dem Neugeborenen unmittelbar post partum, d. h. innerhalb von 12 Stunden, mit der Immunisierung gegen Hepatitis B zu beginnen. Dabei werden simultan die erste Dosis HB-Impfstoff und HB-Immunglobulin verabreicht. Die begonnene HB-Grundimmunisierung wird einen Monat nach der 1. Impfung durch eine 2. und sechs Monate nach der 1. Impfung durch eine 3. Impfung vervollständigt. Bei Neugeborenen inklusive Frühgeborenen von Müttern, deren HBsAg-Status nicht bekannt ist und bei denen noch vor bzw. sofort nach der Geburt die serologische Kontrolle nicht möglich ist, wird unabhängig vom Geburtsgewicht ebenfalls unmittelbar post partum die Grundimmunisierung mit HB-Impfstoff begonnen. Bei nachträglicher Feststellung einer HBsAg-Positivität der Mutter kann beim Neugeborenen innerhalb von 7 Tagen postnatal die passive Immunisierung nachgeholt werden.

Nach Abschluss der Grundimmunisierung von Neugeborenen ist eine serologische Kontrolle erforderlich (s. a. Epid. Bull. 10/2000 und 8/2001).

Humane Papillomviren (HPV):

Die STIKO empfiehlt zur Reduktion der Krankheitslast durch den Gebärmutterhalskrebs eine generelle Impfung gegen humane Papillomviren (Typen HPV 16, 18) für alle Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren. Die Impfung mit 3 Dosen sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein. Die genaue Dauer der Immunität nach Verabreichung aller Impfstoffdosen ist derzeit noch nicht bekannt. Es konnten stabile Antikörpertiter nach 3 Dosen der Impfung für etwa 6 Jahre nachgewiesen werden. Die Frage der Notwendigkeit einer Wiederimpfung kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Über die epidemiologische Wirksamkeit der Immunisierung von Jungen und Männern zur Verhinderung der Infektion bei Frauen liegen keine ausreichenden Daten vor.

Die Impfung gegen HPV sollte auch als Gelegenheit genutzt werden, andere für Jugendliche von der STIKO empfohlene Impfungen zu vervollständigen. Die zeitgleiche Gabe anderer Impfstoffe wurde bisher nur für rekombinante Hepatitis-B-Impfstoffe untersucht. Diese beeinflussten die Immunantwort auf die HPV-Typen nicht. Jedoch wurden bei der zeitgleichen Gabe beider Impfstoffe niedrigere Antikörperkonzentrationen gegen Hepatitis B beobachtet. Die klinische Relevanz dieser Befunde ist unklar. Frauen, die innerhalb des von der STIKO empfohlenen Zeitraumes (Alter 12–17 Jahre) keine Impfung gegen HPV erhalten haben, können ebenfalls von einer Impfung gegen HPV profitieren. Es liegt in der Verantwortung des betreuenden Arztes, nach individueller Prüfung von Nutzen und Risiko der Impfung seine Patientinnen auf der Basis der Impfstoffzulassung darauf hinzuweisen.

Geimpfte Personen sind darauf hinzuweisen, dass die Impfung mit einem Impfstoff gegen humane Papillomviren nicht gegen alle potenziell onkogenen HPV-Typen schützt und dass deshalb die Früherkennungsmaßnahmen zum Gebärmutterhalskrebs unverändert in Anspruch genommen werden müssen. Die aktuelle wissenschaftliche Bewertung der HPV-Impfung wird – ergänzend zur wissenschaftlichen Begründung, die im Epidemiologischen Bulletin 12/2007 publiziert worden ist – im Epidemiologischen Bulletin 32/2009 veröffentlicht werden.

Malaria:

Die Malaria ist eine akute tropentypische Infektionskrankheit, die häufigste Tropenkrankheit und in Deutschland die bedeutendste Importkrankheit nach Aussage des Robert-Koch-Instituts (1). Nach Schätzungen der WHO erkranken weltweit jährlich mehr als 300 Millionen Menschen jährlich, 1 Million Menschen sterben pro Jahr. 90% der Todesfälle treten in Afrika auf. Auch Reisende sind von diesem Erkrankungsrisiko betroffen: warum auch sollte die Anophelesmücke einen Europäer verschmähen. Im Jahr 2001 wurden in der BRD ca. 1040 Malariaerkrankungen mit 8 Todesfällen registriert. Die Dunkelziffer wird auf das 2-3fache geschätzt.

Es gibt insgesamt vier verschiedene Malariaerreger (Plasmodien), die unterschiedliche Formen der Erkrankung hervorrufen. Die gefährlichste Form ist die Malaria tropica, verursacht durch das Plasmodium falciparum, die unbehandelt u.U. rasch zum Tode führen kann. Drei weitere Plasmodienarten führen zu einer Malaria mit meist milderem Krankheitsbild: Plasmodium vivax und Plasmodium ovale sind die Erreger der Malaria tertiana, Plasmodium malariae der Erreger der Malaria quartana. Die Übertragung der Malaria erfolgt über einen Stich der weiblichen Anophelesmücke. Mit dem Speichel der Mücke werden die Erreger in das Blut des Menschen übertragen. Die Übertragung ist auch durch Bluttransfusionen und Injektionsnadeln möglich. Auch die schwangere Mutter kann die Infektion auf ihr ungeborenes Kind übertragen.

Die Erkrankung beginnt oft plötzlich mit Kopf- und Gliederschmerzen, Frösteln, Hitzegefühl und Fieber und gleicht anfangs oft einer Grippe. Sie kann aber auch ohne Fieber oder mit Übelkeit und Erbrechen beginnen. Gerade bei der gefährlichen Malaria tropica fehlen die sonst typischen rhythmischen Fieberschübe, so dass die Gefahr einer Fehldiagnose groß ist.

Wird die Krankheit nicht frühzeitig behandelt, kommt es zu schwerwiegenden, u.U. tödlichen Komplikationen mit Schädigung der inneren Organe (Herz, Nieren, Magen-Darm-Trakt und der Lunge). Ein besonders schwerer Verlauf ist die „zerebrale“ Malaria mit Benommenheit, Bewußtseinstrübung, Koma und nicht selten tödlichem Ausgang.

Entscheidend ist es daran zu denken, rechtzeitig die Diagnose zu stellen und adaequat zu behandeln! Dabei ist auch der Reisende gefordert, der sich über das Malariarisiko des Reiseziels informieren, bei Erkrankung den Arzt/Ärztin sofort aufsuchen und ihn über die Reise informieren muß. Dann ist die Malaria in der Regel erfolgreich zu behandeln!

Bei Reisen mit hohem Infektionsrisiko ist es zusätzlich zum Mückenschutz empfehlenswert, Malariamedikamente vorbeugend einzunehmen. Je nach Art der Reise kann dies auch bereits bei mittlerem Risiko empfehlenswert sein. Das muß im Beratungsgespräch mit dem beratenden Arzt diskutiert werden.

Aber auch eine adaequate und korrekt durchgeführte vorbeugende Einnahme von Medikamenten schützt nicht zu 100% vor einer Malaria. Ein Restrisiko bleibt immer und muß den Reisenden veranlassen, bei jeglicher Erkrankung ab dem 7.Tag des Aufenthalts im Malariagebiet und noch lange Zeit nach Verlassen daran zu denken und zu reagieren!

Masern, Mumps, Röteln (MMR):

Die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln sollte mit einem Kombinationsimpfstoff (MMR-Impfstoff) durchgeführt werden, in der Regel im Alter von 11 bis 14 Monaten. Bis zum Ende des 2. Lebensjahres soll auch die 2. MMR-Impfung erfolgt sein, um den frühestmöglichen Impfschutz zu erreichen. Steht bei einem Kind die Aufnahme in eine Kindereinrichtung an, kann die MMR-Impfung auch vor dem 12. Lebensmonat, jedoch nicht vor dem 9. Lebensmonat erfolgen. Sofern die Erstimpfung vor dem 12. Lebensmonat erfolgte, muss die 2. MMR-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres erfolgen, da persistierende maternale Antikörper im 1. Lebensjahr die Impfviren neutralisieren können. Die Eliminierung der Masern ist ein erklärtes Ziel der deutschen Gesundheitspolitik. Masern können eliminiert werden, wenn eine Impfquote gegen Masern bei Kindern von mehr als 95 % erreicht wird. Diesem Ziel sind bisher die Länder nahe gekommen, die eine zweimalige Impfung im Kindesalter empfehlen und dabei hohe Impfquoten realisieren, wie die skandinavischen Länder, die Niederlande und die USA. Die STIKO empfiehlt eine 2. MMR-Impfung seit 1991. Mit der 2. MMR-Impfung sollen Immunitätslücken geschlossen werden. Die 2. MMR-Impfung kann bereits 4 Wochen nach der 1. MMR-Impfung erfolgen. Bei Mädchen wird mit der zweimaligen MMR-Impfung auch der unverzichtbare Schutz vor einer Rötelnembryopathie weitgehend gesichert. Auch nach anamnestisch angegebener Masern-, Mumps- oder Rötelnerkrankung sollte die 2. MMR-Impfung durchgeführt werden. Anamnestische Angaben über eine Masern- oder Rötelnerkrankung sind ohne mikrobiologisch- serologische Dokumentation der Erkrankungen unzuverlässig und nicht verwertbar. Es gibt in der Fachliteratur keine Hinweise auf vermehrte unerwünschte Arzneimittelwirkungen nach mehrmaligen Masern-, Mumpsoder Rötelnimpfungen. Eine Altersbegrenzung für die MMR-Impfung besteht nicht. Sie kann in jedem Alter erfolgen. Empfohlen wird die MMR-Impfung auch für alle ungeimpften bzw. empfänglichen Personen im Gesundheitsdienst und bei der Betreuung von Immundefizienten sowie in Gemeinschaftseinrichtungen und in Kinderheimen (s. Tabelle 2, S. 288 sowie 289 und 290).

Eine zusätzliche monovalente Rötelnimpfung für Mädchen ist nicht erforderlich, wenn bereits zwei Impfungen mit MMR-Impfstoff dokumentiert sind. Wenn nur eine MMRImpfung vorausgegangen ist, dann ist die 2. MMRImpfung möglichst frühzeitig bei allen Kindern und Jugendlichen nachzuholen; bei der Jugendgesundheitsuntersuchung ist sicherzustellen, dass alle Jugendlichen zwei MMR-Impfungen erhalten haben.

Meningokokken:

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C mit einem konjugierten Meningokokken-C-Impfstoff für alle Kinder im 2. Lebensjahr zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Primäres Impfziel ist es, die Morbidität invasiver Meningokokken-Erkrankungen der Serogruppe C und die resultierenden Folgen wie Hospitalisierung, schwere Komplikationen, Behinderung und Tod zu reduzieren. Von der Impfung aller Kinder im 2. Lebensjahr ist entsprechend den bestehenden Erfahrungen aus anderen Ländern (u. a. Großbritannien, die Niederlande, Spanien, Belgien) auch eine Wirkung auf die Häufigkeit der Erkrankung in anderen Altersgruppen zu erwarten. Ein zweiter niedrigerer Inzidenzgipfel der Erkrankung besteht in Deutschland für Jugendliche.

Eine ausführliche Begründung der Impfempfehlung findet sich im Epidemiologischen Bulletin 31/2006 und unter www.rki.de > Infektionsschutz > Impfen. Die Grundimmunisierung von Kindern im 2. Lebensjahr gegen Meningokokken erfolgt mit einer Impfstoff-Dosis. Zur gleichzeitigen Gabe mit anderen Impfstoffen verweist die STIKO auf die jeweiligen Fachinformationen.

Pertussis:

In Anbetracht der epidemiologischen Pertussis-Situation in Deutschland und der Schwere des klinischen Verlaufs einer Pertussis im Säuglingsalter ist es dringend geboten, mit der Grundimmunisierung der Säuglinge und Kleinkinder zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d. h. unmittelbar nach Vollendung des 2. Lebensmonats, zu beginnen und sie zeitgerecht fortzuführen. Empfohlen werden je eine Impfung mit einem Impfstoff, der Pertussis-Antigene (aP/ap) enthält, im Alter von 2, 3 und 4 Monaten, eine weitere Impfung im Alter zwischen 11 und 14 Monaten sowie eine erste Auffrischung (Tdap) mit 5 bis 6 Jahren (s. a. Epid. Bull. 3/2006) und eine weitere Dosis zwischen 9 und 17 Jahren (s. a. Epid. Bull. 17/2000). Impflücken sollten insbesondere bei Jugendlichen geschlossen werden. Für alle Erwachsenen empfiehlt die STIKO die nächste fällige Td- Impfung einmalig als Tdap-Kombinationsimpfung zu verabreichen (bei entsprechender Indikation als Tdap-IPV Kombinationsimpfung). Da ein monovalenter Pertussis-Impfstoff nicht mehr zur Verfügung steht, wird die Gabe von Kombinationsimpfstoffen zu den jeweiligen Impfterminen empfohlen. Bei bestehender Indikation zur Pertussisimpfung kann ein Tdap-Kombinationsimpfstoff verwendet werden, auch wenn in einem Zeitraum von weniger als 5 Jahren zuvor ein Td-haltiger Impfstoff verimpft worden ist (siehe dazu Anwendungshinweis in den Neuerungen der aktuellen Empfehlungen der STIKO, Epid. Bull. 33/2009).

Im Zusammenhang mit erkannten Pertussis-Häufungen kann auch bei vollständig geimpften Kindern und Jugendlichen mit engem Kontakt zu Erkrankten im Haushalt oder in Gemeinschaftseinrichtungen eine Impfung erwogen werden, wenn die letzte Impfung länger als 5 Jahre zurückliegt. Speziell vor Geburt eines Kindes bzw. für Frauen mit Kinderwunsch sollte überprüft werden, ob ein adäquater Immunschutz (Impfung innerhalb der vergangenen 10 Jahre) gegen Pertussis für enge Haushaltskontaktpersonen und Betreuer des Neugeborenen besteht. Dieser sollte ggf. mit einem Kombinationsimpfstoff (Tdap) unter Berücksichtigung der Indikation der anderen im Impfstoff enthaltenen Antigene aktualisiert
werden.

Jede Auffrischimpfung mit Td (auch im Verletzungsfall) sollte Anlass sein, eine mögliche Indikation einer Pertussis-Impfung zu überprüfen und gegebenenfalls einen Kombinationsimpfstoff (Tdap) einzusetzen.

Pneumokokken:

Primäres Impfziel einer generellen Impfung gegen Pneumokokken für alle Kinder bis 24 Monate ist es, die Morbidität invasiver Pneumokokken-Infektionen (IPD) und die daraus entstehenden Folgen wie Hospitalisierung, Behinderung und Tod zu reduzieren. Eine ausführliche Begründung der Impfempfehlung findet sich im Epidemiologischen Bulletin 32/2006 und unter www.rki.de.

Die Grundimmunisierung gegen Pneumokokken mit einem Pneumokokken Konjugatimpfstoff soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen, in der Regel zeitgleich mit den anderen im Säuglingsalter empfohlenen Impfungen. Altersentsprechende Modifikationen der notwendigen Impfdosen zur Vervollständigung einer Grundimmunisierung sind entsprechend den Fachinformationen des Herstellers zu beachten. Zur gleichzeitigen Gabe mit anderen Impfstoffen verweist die STIKO auf die jeweiligen Fachinformationen. Als Standardimpfung wird die einmalige Impfung gegen Pneumokokken mit einem Pneumokokken-Polysaccharidimpfstoff bei Personen > 60 Jahren empfohlen. Wiederholungsimpfungen im Abstand von 5 Jahren sollten nur bei bestimmten Indikationen erfolgen.

Poliomyelitis:

Der Polio-Lebendimpfstoff, orale Polio-Vakzine (OPV), wird wegen des – wenn auch sehr geringen – Risikos einer Vakzine-assoziierten paralytischen Poliomyelitis (VAPP) nicht mehr empfohlen. Zum Schutz vor der Poliomyelitis wird ein zu injizierender Impfstoff, inaktivierte Polio-Vakzine (IPV) empfohlen. Im Alter von 9 bis 17 Jahren wird für Jugendliche eine Auffrischimpfung mit einem Impfstoff, der IPV enthält, empfohlen. Eine mit OPV begonnene Grundimmunisierung wird mit IPV komplettiert. Zusätzliche Hinweise zur Impfung gegen Poliomyelitis sind in Tabelle 2 wiedergegeben.

Varizellen:

Die 1. Dosis der Impfung gegen Varizellen wird in der Regel im Alter von 11 bis 14 Monaten durchgeführt, und zwar entweder simultan mit der 1. MMR-Impfung oder frühestens 4 Wochen nach dieser. Es kann auch ein MMR-Varizellen (MMRV)-Kombinationsimpfstoff angewendet werden. Die 2. Dosis Varizellenimpfstoff sollte im Alter von 15 bis 23 Monaten erfolgen. Der Mindestabstand zwischen zwei Dosen Varizellen- bzw- MMRV-Impfstoff sollte 4 bis 6 Wochen betragen in Abhängigkeit des verwendeten Impfstoffproduktes (bitte Fachinformation beachten). Die ausführliche wissenschaftliche Begründung zur Modifizierung der bestehenden Varizellenimpfempfehlung bei Kindern unter 13 Jahren bzgl. des 2-Dosen-Schemas wird im Epidemiologischen Bulletin 32/2009 veröffentlicht werden.

Weitere Informationen finden Sie beim Robert-Koch-Institut: www.rki.de