Gesundheitstipp für den 30.07.08
Herkunft und Verarbeitung machen den Unterschied
Pflanzliche Heilmittel stehen hoch im Kurs bei Verbrauchern. Spätestens seitdem sie nicht mehr verordnungsfähig sind, sind Patienten mehr auf sich selbst gestellt und gehen auf die Suche.
Drogeriemärkte und Discounter bieten inzwischen auch eine Menge Produkte an: von Ginkgokapseln über Hustensaft und meist zu deutlich niedrigeren Preisen als man es von Apotheken gewohnt ist. Wie ist das möglich?
Um es ganz deutlich zu sagen: Produkte aus Drogeriemärkten sind nicht als Arzneimittel zugelassen. Sie müssen demnach keinerlei Wirkung nachweisen, es genügt allein der Nachweis, dass sie nicht unschädlich sind.
Pflanzliche Arzneimittel sind im Unterschied zu synthetisch hergestellten komplex zusammengesetzt. Es gibt nicht nur einen einzigen Wirkstoff, häufig sind auch Begleitstoffe des Extraktes an der Wirkung mit verantwortlich. Je nachdem, ob der Extrakt aus Blüten oder aus den Wurzeln gewonnen wird, können die Inhaltstoffe sich unterscheiden. Bekannt ist das beispielsweise für den Sonnenhut (lat: Echinacea purpurea). Es kommt aber auch darauf an, wie der Hersteller den Extrakt gewinnt, und es ist auch nicht egal, wo die Pflanze wächst.
Das bedeutet: Hat ein pflanzlicher Extrakt seine Wirkung in Studien erwiesen, gilt dieser Nachweis erst einmal nur für diesen Extrakt und ist nicht ohne weiteres auf ein anderes Produkt übertragbar. Inzwischen gibt es auch immer mehr Hersteller, die ihre pflanzlichen Arzneimittel auf Leib und Magen prüfen lassen und eine neue Zulassung nach strengsten Regeln beantragen. Spätestens dann wäre ein „Phyto“ dem „chemischen“ Arzneimittel ebenbürtig. Der Vorteil für Sie als Verbraucher liegt auf der Hand: Wirksamkeit, Verträglichkeit und auch mögliche Nebenwirkungen sind genau so wie bei chemisch hergestellten Medikamenten dokumentiert. Das heißt: Mehr Sicherheit und auch mehr Transparenz. Wenn Sie mehr wissen möchten, freuen wir uns auf Ihren Besuch.
Herzlichst Ihre
Apothekerin Petra Groben